info@wio-nachrodt.de
Achtundzwanzig öffentlich geförderte, barrierearme Mietwohnungen im KfW‑40‑NH‑Standard. Mit Gemeinschaftsraum, eigener PV-Anlage und privaten Loggien — eingebettet zwischen alten Apfelbäumen in zentraler Lage von Nachrodt-Wiblingwerde.
Antworten zu Projekt, Wohnungen, Förderung und Bewerbungsverfahren. Wird laufend ergänzt.
„Wohnen im Obstfeld" ist ein gefördertes Wohnungsbauprojekt in Nachrodt-Wiblingwerde an der Altenaer Straße 55. Es entstehen insgesamt 28 moderne, barrierearme Mietwohnungen mit Gemeinschaftsraum — mit dem Ziel, bezahlbaren Miet-Wohnraum zu schaffen.
Bauherrin ist die WiO Wohnen im Obstfeld GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Maximilian Hell und Martin Schröder vertreten.
Der Baufortschritt verläuft planmäßig im Rahmen der jahreszeitlichen Gegebenheiten. Der Rohbau ist im Mai 2026 fertiggestellt, der Ausbau wird anschließend folgen. Ein konkreter Einzugstermin kann aktuell noch nicht verbindlich genannt werden — die Fertigstellung ist bis Mitte 2027 geplant.
Die Wohnungen haben eine Größe von ca. 45 bis knapp 85 Quadratmetern.
Ja. Alle Wohnungen sind barrierearm geplant und eignen sich auch für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Alle Wohnungen verfügen entweder über einen (französischen) Balkon — im Falle der ebenerdigen Wohnungen über eine eigene Terrasse. Zusätzlich ist ein Gemeinschaftsraum vorgesehen, der das soziale Miteinander fördern soll, ganz nach dem Leitgedanken „Gemeinsam statt einsam".
Ja. Zu jeder Wohnung gehört ein eigener Kellerraum, der zusätzlichen Stauraum bietet.
Das Gebäude wird im KfW‑40‑NH‑Standard errichtet und erfüllt damit sehr hohe Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Durch eine PV-Anlage erzeugt das Gebäude so viel Energie, wie es selbst verbraucht — und leistet damit einen aktiven Beitrag zu klimafreundlichem und dauerhaft bezahlbarem Wohnen.
Ja. Das Projekt dient der Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus und wird durch den Märkischen Kreis, das Land NRW und die NRW.BANK unterstützt.
Die Miethöhe richtet sich nach den Fördervorgaben und liegt deutlich unter dem Niveau eines vergleichbaren frei finanzierten Neubaus.
Ein vergleichbares Objekt wäre im freien Wohnungsbau wirtschaftlich nicht darstellbar, ohne dass die Mieten die öffentlichen Fördermieten erheblich übersteigen würden.
Eine Bewerbung ist ausschließlich mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) möglich.
Die Einkommensgrenzen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben für den Wohnberechtigungsschein.
Ein Wohnberechtigungsschein ist in der Regel ein Jahr gültig. Zum Zeitpunkt der Wohnungsvergabe muss ein gültiger WBS vorliegen.
Aktuell können noch keine verbindlichen Wohnungszusagen getroffen werden. Hintergrund ist, dass der Wohnberechtigungsschein (WBS) in der Regel nur ein Jahr gültig ist, das Gebäude jedoch innerhalb dieses Zeitraums noch nicht bezugsfertig sein wird. Eine Zusage zum jetzigen Zeitpunkt wäre daher rechtlich und fördertechnisch nicht zulässig.
Über den konkreten Start der Bewerbungs- und Vergabemöglichkeiten werden wir rechtzeitig über die Website sowie über die Presse informieren. Eine proaktive Ansprache bereits eingegangener Bewerbungen oder Bewerber erfolgt nicht.
Die Vergabe wird über einen professionellen externen Dienstleister in enger Absprache mit der Förderbehörde organisiert. Dadurch wird ein transparentes, faires und regelkonformes Verfahren sichergestellt.
Wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt und/oder die Bewerber die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein nicht erfüllen.
Für Fragen rund um das Thema Wohnberechtigungsschein wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Ansprechpartner:innen beim Märkischen Kreis.
Nein. Alle 28 Einheiten sind ausschließlich für die Vermietung vorgesehen. Ein Verkauf einzelner Wohnungen ist nicht möglich.
Die Kombination aus zentraler Lage, hoher Bauqualität, barrierearmen Wohnungen und bezahlbarer Miete führt zu einer außergewöhnlich hohen Nachfrage — auch über die eigentliche Zielgruppe hinaus.
Ja. Die Wohnungen sind für alle Personen mit Wohnberechtigungsschein vorgesehen. Die Zuordnung richtet sich nach der Wohnungsgröße. Eine Beschränkung nur auf eine bestimmte Zielgruppe, z. B. ältere Personen, ist nicht vorgesehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass individuelle Anfragen zur Vergabe nicht beantwortet werden können. Alle relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren werden rechtzeitig veröffentlicht.
Hinterlegen Sie hier unverbindlich Ihre Daten. Bitte beachten Sie: Eine verbindliche Zusage ist erst mit Start des Vergabeverfahrens möglich, und für die Bewerbung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) zwingend erforderlich.
Ihre Bewerbung ist bei uns eingegangen. Sobald das Vergabeverfahren startet, informieren wir über die Website und die Presse. Bitte sehen Sie von individuellen Rückfragen ab.